Samstag, 16. Mai 2020 - ENTFÄLLT DURCH VERBOT
Verfasst: So 10. Mai 2020, 17:41
Liebe Mitglieder und Freunde,
mit dem Erlass der Zehnten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus vom 07. Mai 2020
hat die Hessische Landesregierung u.a. weiterhin Beschränkungen zur Versammlung in Vereinen erlassen.
Link: https://www.hessen.de/sites/default/fil ... /nr_24.pdf
In §1 Abs. 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen... vom 07. Mai 2020 steht:
"Das Verbot des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für […] Zusammenkünfte […] wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind, keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden"
Link: https://www.hessen.de/sites/default/fil ... okobev.pdf
Da wir weder 1,5 Meter Abstand beim Spielen einhalten können noch gewährleisten können, dass keine Gegenstände weitergereicht werden (z.B. Spielkarten, Würfel, Ressourcen u.ä.), können wir unsere Spieletreffen bis mindestens vorerst 05. Juni 2020 nicht stattfinden lassen. Wie es danach aussieht, entscheidet dann wohl die Lage zu der Zeit.
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir euch über Weiteres informieren.
Wir bedauern das Verbot der Spieletreffen sehr.
Wir wünschen euch viel Gesundheit und kommt gut durch die schwere Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der Spielkultur Gelnhausen e.V.
mit dem Erlass der Zehnten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus vom 07. Mai 2020
hat die Hessische Landesregierung u.a. weiterhin Beschränkungen zur Versammlung in Vereinen erlassen.
Link: https://www.hessen.de/sites/default/fil ... /nr_24.pdf
In §1 Abs. 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen... vom 07. Mai 2020 steht:
"Das Verbot des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für […] Zusammenkünfte […] wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind, keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden"
Link: https://www.hessen.de/sites/default/fil ... okobev.pdf
Da wir weder 1,5 Meter Abstand beim Spielen einhalten können noch gewährleisten können, dass keine Gegenstände weitergereicht werden (z.B. Spielkarten, Würfel, Ressourcen u.ä.), können wir unsere Spieletreffen bis mindestens vorerst 05. Juni 2020 nicht stattfinden lassen. Wie es danach aussieht, entscheidet dann wohl die Lage zu der Zeit.
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir euch über Weiteres informieren.
Wir bedauern das Verbot der Spieletreffen sehr.
Wir wünschen euch viel Gesundheit und kommt gut durch die schwere Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der Spielkultur Gelnhausen e.V.